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Wohnungseigentumsrecht - Arbeit als Verwaltungsbeirat

Als auf Wohnungseigentums- und Mietrecht spezialisierte Kanzlei vertreten, überwachen oder stellen wir den Verwaltungsbeirat. Insbesondere das Thema Jahresabrechnung führt immer wieder zu Diskussionen. Wir prüfen den Wirtschaftsplan und sorgen für Beschlusssammlungen. Bei Bedarf können wir Beschlüsse aufheben, Verwalter bestellen, abberufen und kündigen. Des Weiteren befassen wir uns mit der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, da es hier regelmäßig zu Missverständnissen und Auseinandersetzungen kommt. Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und profunden Kompetenzen, um Ihre Angelegenheiten rechtlich sauber zu klären - wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Mandatsvollmacht