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Konsequente Schadenregulierung - Versicherungsrecht ausschöpfen

Vor allem bei einem Personenschaden sollten Sie unsere kompetente Unterstützung zur Schadenregulierung in Anspruch nehmen: Ihnen steht nämlich nicht nur Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu, die gegnerische Versicherung muss sämtliche Behandlungs-, Therapie- und Reha-Kosten, die Rechtsanwaltshonorare und bei Bedarf auch den Haushaltsführungsschaden übernehmen. Dieser Punkt ist selbstverständlich im Versicherungsrecht vorgesehen, wird aber nur selten erwähnt: Sollte Ihre Fähigkeit zur Haushaltsführung durch den Personenschaden gemindert sein, steht Ihnen für diesen Haushaltsführungsschaden Schadenersatz zu. Als Spezialist für Verkehrsrecht sorgen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche - darauf können Sie sich verlassen.

Vertrauensanwalt des ACE

Als Mitglied des Auto Club Europa haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Erstberatung. Wenden Sie sich an uns – Ihren Vertrauensanwalt. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen zu Auto, Vertrag sowie zum Straßenverkehr